Häufige Fragen und Antworten

Das so genannte Vorbehaltsstraßen-Netz – auch Vorrangstraßen-Netz oder Hauptverkehrsstraßen-Netz – dient der Bewältigung größerer Verkehrsaufkommen. Dabei sollen alle am Verkehr Teilnehmende gleichermaßen Beachtung finden: Egal, ob zu Fuß, per Rad, Bus, Bahn oder Auto. Auf den Straßen des Vorbehaltsstraßen-Netzes gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Von dieser kann auf einzelnen Streckenabschnitten in begründeten Fällen – im Sinne der Verkehrssicherheit oder zur Vermeidung von Verkehrslärm – und auf Basis der Straßenverkehrsordnung abgewichen werden.

Über das Vorbehaltsstraßen-Netz wird grundsätzlich der Kfz-Verkehr abgewickelt, der über die reine Erschließungsfunktion der Anliegernutzung hinausgeht. So wird sowohl der innerstädtische, ortsteilverbindende als auch der regionale und überregionale Kfz-Verkehr über das Vorbehaltsstraßen-Netz geführt. Auch der Schwerverkehr oder der ÖPNV-Linienbusverkehr werden darüber abgewickelt. Um die Aufgaben erfüllen zu können, sind die Straßen mit Blick auf Straßenbreite, Tragfähigkeit sowie mit Geh- und Radwegen entsprechend ausgebaut. Im Vorbehaltsstraßen-Netz sind die Straßen als Bundes-, Landes-, Kreisstraße oder teils als Gemeindestraße klassifiziert.

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